- Otterndorf
- Tier-Freigelände
Gut zu wissen
Innerhalb des Geltungsbereiches der Benutzungsordnung für die Erholungseinrichtungen der Stadt Otterndorf sind Hunde/Haustiere auf den öffentlichen Wegen und im Watt an der Leine zu führen.
Verunreinigungen durch Hunde/Haustiere sind vom verantwortlichen Führer bzw. Halter zu beseitigen. Am Grünstrand und in den Spielbereichen der Freizeitanlage ist das Mitführen von Hunden/Haustieren nicht gestattet. Davon ausgenommen sind die dafür vorgesehene und ausgeschilderte Wiese am Grünstrand sowie der eingezäunte Freilauf im Wasser- und Landschaftspark Neuseeland. Das Baden von Hunden/Haustieren in den öffentlichen Gewässern ist untersagt.