Laut unserer Gästebeitragssatzung gibt es die Möglichkeit eine Jahresgästekarte zu erwerben mit der die Gästebeitragspflicht für sämtliche Aufenthalte der Person im Nordseebad Otterndorf im Kalenderjahr abgegolten ist.
Die Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Gästekarten im Cuxland (abgeschlossen zwischen dem Nordseeheilbad Cuxhaven, der Wurster Nordseeküste, der Wingst und der Gemeinde Geestland sowie dem Nordseebad Otterndorf) ermöglicht allen Gästekarteninhaber:innen, das heißt auch den Inhaber:innen einer Jahresgästekarte, die Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen und Vorteilen im ganzen Cuxland, wie freiem Strandzugang oder ermäßigten Eintrittstarifen bei Freizeitangeboten.
Die Vereinbarung besagt hingegen nicht, dass im Cuxland ein gemeinsamer Gästebeitrag erhoben wird. Das bedeutet für alle Inhaber:innen von Otterndorfer Jahresgästekarten, dass diese, sobald sie anderswo im Cuxland, außerhalb von Otterndorf, übernachten, in diesem anderen Ort ganz normal gemäß der dort gültigen Satzung Gästebeitragspflichtig sind und dort den Gästebeitrag bezahlen müssen.